Lithium-Batterien sicher versenden: Leitfaden für KMU nach ADR und IATA

In diesem Artikel erfahren Sie, warum Lithium-Batterien ein Hochrisiko-Gefahrgut sind. Lithium-Batterien gehören zu den kritischsten Gefahrgütern weltweit. Für viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind sie Bestandteil alltäglicher Geschäftstätigkeit – in Elektronik, Werkzeugen, Maschinen oder Ersatzteilen. Was dabei häufig unterschätzt wird: fast jeder falsch deklarierte Lithium-Versand verstößt gegen ADR oder IATA, oft ohne dass das Unternehmen es merkt. Die Konsequenzen sind erheblich:

  • Bußgelder
  • Beschädigte Ware
  • Brandereignisse
  • Haftungsrisiken
  • Rücksendungen und Transportstopps

Dieser Leitfaden zeigt, wie KMU Lithium-Batterien sicher und rechtskonform nach ADR (Straße) und IATA-DGR (Luftfracht) versenden – ohne unnötige Komplexität und mit klaren Handlungsempfehlungen.

Welche Arten von Lithium-Batterien unterschieden werden müssen

Die Grundlage jeder korrekten Deklaration ist die Unterscheidung der Batterietypen.

Lithium-Ionen-Batterien (UN3480 / UN3481)

  • Wiederaufladbar
  • In Geräten verbaut oder einzeln
  • Beispiele: Notebooks, Smartphones, E-Bikes, Werkzeugmaschinen
  • UN-Nummern:
    • UN3480 – Lithium-Ionen-Batterien
    • UN3481 – Lithium-Ionen-Batterien in/mit Ausrüstung

Lithium-Metall-Batterien (UN3090 / UN3091)

  • Nicht wiederaufladbar
  • Beispiele: Uhren, Sensoren, Medizingeräte
  • UN-Nummern:
    • UN3090 – Lithium-Metall-Batterien
    • UN3091 – in/mit Ausrüstung
  • Warum das wichtig ist: Falsche UN-Zuordnung = falsche Dokumente, falsche Labels, Transportverbot.

Gesetzliche Grundlagen nach ADR und IATA

ADR (Straßentransport) – Regelt europäische Gefahrguttransporte. 

Das ADR regelt den Straßentransport von Gefahrgut in Europa und bildet damit die Grundlage für fast alle Paket- und Speditionssendungen mit Lithium-Batterien. Für Unternehmen bedeutet das: Sobald Sie Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Batterien auf der Straße befördern lassen – sei es als Einzelakku, als Gerät mit eingebauter Batterie oder als Rücksendung – greifen die ADR-Vorschriften. Besonders wichtig sind dabei die Sondervorschrift 188 (Freistellungen für bestimmte Kleinmengen), die Verpackungsanweisung P903 sowie die Anforderungen an Kennzeichnung und Unterweisung des Personals. Auch wenn viele Sendungen formal als „freigestellt“ laufen, bleiben Sie als Versender in der Verantwortung. Eine saubere Einstufung, nachvollziehbare Dokumentation und klare interne Abläufe sind deshalb zwingend, wenn Sie Haftungsrisiken und Transportstopps vermeiden wollen.

Entscheidend für KMU:

  • Sondervorschrift 188
  • Verpackungsanweisung P903
  • Markierung für ausgenommene Mengen
  • Prüfanforderungen (UN38.3 Pflicht)

ADR ist für fast alle KMU relevant, weil der Großteil der Transporte über Paketdienst, Kurier oder Spedition erfolgt.

IATA (Lufttransport) 

Im Luftverkehr gelten für Lithium-Batterien deutlich strengere Regeln als im Straßentransport. Die IATA-DGR (Dangerous Goods Regulations) legen detailliert fest, welche Batterie-Typen unter welchen Bedingungen transportiert werden dürfen, welche Verpackungen und Tests erforderlich sind und wie Sendungen gekennzeichnet und dokumentiert werden müssen. Für Lithium-Batterien als einzelne Packstücke (UN3480) ist beispielsweise der Ladezustand auf maximal 30 % begrenzt; außerdem sind bestimmte Kombinationen von Batterie-Typ, Leistung und Verpackung im Passagierflugzeug komplett untersagt. Zusätzlich verlangen Airlines genaue Deklarationen, geprüfte Gefahrgutdokumente und geschultes Personal beim Versender. Wer Lithium-Batterien per Luftfracht versendet, sollte sich daher nicht auf allgemeine Erfahrungswerte verlassen, sondern auf eine klar definierte und regelmäßig geprüfte IATA-Konformität setzen – idealerweise mit externer Fachunterstützung.

Luftfracht ist deutlich strenger:

  • Dokumentationspflicht DGR
  • Lithium Battery Handling Label
  • State of Charge (SoC) max. 30 % für UN3480
  • Verpackungstests
  • Trainingspflichten für beteiligtes Personal
Offizielle Informationen finden Sie zum ADR beim Bundesministerium und zum Lufttransport bei der IATA.

Voraussetzungen für den rechtskonformen Versand

1. UN38.3-Prüfbericht

Kein Versand ohne gültigen UN38.3-Test. Ohne diesen Test verweigern viele Carrier die Annahme. Wir suchen für Sie Wege, dass Sie trotzdem den Versand durchführen können.

2. SoC < 30 % bei Lufttransport

Der zulässige Ladezustand („State of Charge“, SoC) ist einer der Punkte, die in der Praxis häufig übersehen werden. Für Lithium-Ionen-Batterien der UN3480 (Batterien einzeln, nicht im Gerät verbaut) schreiben die Lufttransportvorschriften vor, dass der SoC beim Versand maximal 30 % betragen darf. Hintergrund ist die Brandlast im Flugzeug: Vollgeladene Akkus bergen ein wesentlich höheres Risiko für thermisches Durchgehen. Für Sie als Unternehmen bedeutet das, dass bereits im Lager klare Prozesse etabliert sein müssen – etwa feste Vorgaben zum Ladezustand vor dem Versand, technische Begrenzungen in der Produktion oder definierte Prüf- und Dokumentationsschritte. Ohne belastbare Regelung ist kaum nachweisbar, ob der SoC eingehalten wurde, was im Ernstfall zu Diskussionen mit Airline, Spedition oder Versicherung führen kann.

3. Verpackungsanforderungen

Lithium-Batterien benötigen mehr als nur einen „stabilen Karton“. Die Verpackung muss die Zellen oder Batterien zuverlässig vor Kurzschluss, mechanischer Beschädigung und unkontrollierter Bewegung schützen. Dazu gehört in der Regel eine Innenverpackung, die verhindert, dass Pole aneinander geraten oder mit leitfähigen Teilen in Berührung kommen, sowie eine ausreichend druck- und sturzfeste Außenverpackung. Für bestimmte Versandarten und Konstellationen sind zusätzlich geprüfte bzw. bauartzugelassene Verpackungen vorgeschrieben, die definierte Fall- und Stapeltests bestanden haben. Gerade bei Rücksendungen oder Kleinmengen neigen viele Unternehmen dazu, „irgend einen Karton“ zu nehmen – mit entsprechendem Risiko für die Transportkette. Sinnvoll sind daher standardisierte Verpackungslösungen, die einmal sauber freigegeben werden und anschließend konsequent im Alltag genutzt werden, statt jedes Mal neu zu improvisieren.

Für alle Lithium-Batterien gilt:

  • Kurzschlussverhinderung
  • Polschutz
  • Druckprüfung (für Luftfracht)
  • Verpackungen müssen Stürze/Stapeldruck aushalten
  • Pappe reicht oft nicht – viele Kartons sind nicht zugelassen

4. Kennzeichnung / Labels

Nötig sind je nach Fall:

  • Lithium Battery Mark (Kennzeichnung)
  • Gefahrzettel Klasse 9
  • UN-Nummer
  • „Handling Label“ für Luftfracht
  • Absender/Empfänger deutlich lesbar
  • FEHLER: Viele nutzen alte Lithium Labels.

Versand mit Paketdiensten (DHL, UPS, DPD, FedEx)

Paketdienste und KEP-Dienstleister sind beim Thema Lithium-Batterien oft strenger als die reinen Vorschriften nach ADR oder IATA. Viele Anbieter schließen bestimmte Batteriearten, Leistungen oder Kombinationen von vornherein aus, andere verlangen zusätzliche Verträge, besondere Kennzeichnungen oder eine vorherige technische Freigabe. Hinzu kommt, dass einzelne Zielregionen – etwa bestimmte Inseln oder Länder – kurzfristig von der Beförderung ausgeschlossen werden können, wenn das Risiko als zu hoch bewertet wird. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das: Es reicht nicht, nur „formal korrekt“ zu verpacken. Sie benötigen klare Vereinbarungen mit den von Ihnen genutzten Paketdiensten, idealerweise in Form schriftlicher Freigaben und Arbeitsanweisungen. Erst wenn ADR/IATA-Konformität und die spezifischen Bedingungen des Dienstleisters gleichzeitig erfüllt sind, ist der Versand wirklich sicher planbar.

Typische Fehler beim Lithium-Versand

  • Verwendung alter Kennzeichnungen
  • Falsche Batteriekategorie (Ionen vs. Metall)
  • Kein UN38.3-Prüfbericht vorhanden
  • Akkus werden vollgeladen versendet
  • Verpackung ohne Polschutz
  • Keine Mitarbeiterschulung
  • Paketdienste werden blind gewählt

Diese Fehler sind die Hauptursache für Ablehnungen und Rücksendungen.

Wie KMU den Versand sicher organisieren

1. Standardisierte Prozesse einführen

  • Checkliste erstellen
  • Freigabeprozess
  • Verantwortlichkeit definieren

2. Zentrale Dokumentenablage

  • UN38.3
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Prüfberichte
  • Verpackungsanweisungen

3. Schulung des Personals

  • KMU brauchen ADR 1.3 Schulung, mindestens für:
  • Versand
  • Lager
  • Einkauf

4. Externe Unterstützung nutzen

KMU sparen massiven Aufwand, wenn sie den Lithium-Prozess an einen externen Gefahrgutexperten auslagern.

Mehr zu unseren Leistungen rund um die Gefahrgutabwicklung finden Sie hier:

Lithium-Batterien sicher und gesetzeskonform zu versenden, erfordert Fachwissen, Erfahrung und klare Prozesse. Viele KMU riskieren unbewusst Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder Transportstopps.

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