ADR 1.3 Schulung – Inhalte & Pflichten für KMU

In diesem Artikel erfahren Sie, warum kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine ADR 1.3 Schulung brauchen.

Die meisten Fehler im Gefahrgutversand entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus fehlendem Wissen. Mitarbeitende wissen nicht genau, wie Gefahrgut eingestuft wird, welche Verpackungen zulässig sind, wie eine UN-Nummer korrekt angegeben wird oder welche Dokumente eine Sendung begleiten müssen.

Genau hier setzt die ADR 1.3 Schulung an. Das ADR schreibt eine verpflichtende Unterweisung für alle Personen vor, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind – unabhängig davon, ob es sich um einen großen Konzern oder ein kleines Unternehmen mit wenigen Sendungen handelt.

Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das:
Sobald Gefahrgut verpackt, bewegt, versendet oder empfangen wird, besteht in der Regel eine Schulungspflicht. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch persönliche Haftung und vermeidbare Schäden im Betriebsablauf.

Dieser Leitfaden zeigt, wer geschult werden muss, welche Inhalte eine ADR 1.3 Schulung umfasst, wie oft sie zu wiederholen ist und warum eine professionelle, praxisnahe Schulung gerade für KMU einen großen Unterschied macht.

Für wen ist die ADR 1.3 Schulung verpflichtend?

Die ADR 1.3 Schulung richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in irgendeiner Form mit Gefahrgut zu tun haben. Dazu gehören insbesondere Personen, die:

  • Gefahrgut verpacken oder Versandstücke vorbereiten,

  • Packstücke etikettieren und mit Gefahrgutkennzeichen versehen,

  • Beförderungspapiere oder andere Dokumente ausstellen,

  • Pakete oder Paletten an Paketdienste, Speditionen oder Kuriere übergeben,

  • Gefahrgut im Lager bewegen, kommissionieren oder einlagern,

  • Lithium-Batterien, Aerosole oder andere Gefahrgüter versenden,

  • Gefahrgut im Wareneingang annehmen und im Betrieb weiterverarbeiten oder lagern.

Damit betrifft die Schulung nicht nur die klassische Logistik, sondern auch:

  • Einkauf, der Produkte auswählt und Lieferbedingungen verhandelt,

  • Versandbüro und Auftragsbearbeitung, die Sendungen anlegen und Dokumente erstellen,

  • Service- und Außendienstteams, die Ersatzteile oder Retouren verschicken,

  • Produktion, wenn dort Gefahrgut verpackt oder bereitgestellt wird,

  • Retourenabteilungen, die beschädigte oder defekte Gefahrgutartikel zurücknehmen.

Kurz gesagt:
Immer dann, wenn Mitarbeitende Tätigkeiten ausführen, die Auswirkungen auf die Sicherheit oder Rechtskonformität eines Gefahrguttransports haben können, ist eine Unterweisung nach ADR 1.3 erforderlich – und muss nachweisbar dokumentiert werden.

Inhalte der ADR 1.3 Schulung

Eine gute ADR 1.3 Schulung beschränkt sich nicht auf das Vorlesen von Paragrafen. Sie vermittelt alle Grundlagen, die notwendig sind, um Gefahrgut im Alltag sicher und gesetzeskonform zu handhaben – zugeschnitten auf die konkrete Tätigkeit der Mitarbeitenden.

1. Allgemeine Vorschriften des ADR

Zunächst wird ein verständlicher Überblick über den Aufbau und die Logik des ADR gegeben:

  • Wie ist das ADR strukturiert und welche Teile sind für das Unternehmen relevant?

  • Welche Gefahrgutklassen gibt es und welche spielen im Alltag eine Rolle (z. B. entzündbare Flüssigkeiten, Gase, Lithium-Batterien)?

  • Was bedeuten UN-Nummern und wie werden Stoffe und Gegenstände richtig identifiziert?

  • Welche Ausnahmen und Erleichterungen gibt es, etwa „Limited Quantity“ (begrenzte Mengen), Sondervorschriften oder Mengengrenzen?

Ziel ist, dass Mitarbeitende die wichtigsten Begriffe und Symbole erkennen und wissen, wo sie im Zweifel nachschlagen oder wen sie fragen müssen.

2. Aufgaben und Verantwortung der Beteiligten

Im nächsten Schritt werden die Rollen im Gefahrgutprozess erläutert:

  • Absender – wer gilt rechtlich als Absender und welche Pflichten hat er?

  • Verpacker – wer ist verantwortlich für die Auswahl und richtige Verwendung von Verpackungen?

  • Verlader – wer lädt die Ware auf das Fahrzeug oder übergibt sie an den Dienstleister und wofür trägt er die Verantwortung?

  • Empfänger – welche Aufgaben und Prüfpflichten bestehen im Wareneingang?

Gerade für KMU ist es wichtig zu verstehen, dass sich Pflichten häufig überschneiden. Auch wenn ein Dienstleister viele Aufgaben übernimmt, bleibt das Unternehmen als Absender in der Verantwortung. Ein Überblick über mögliche Bußgelder, Haftungsrisiken und typische Fehler sensibilisiert die Mitarbeitenden zusätzlich

3. Verpackung und Kennzeichnung

Ein Kernbereich der Schulung ist die richtige Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgut:

  • Auswahl geeigneter UN-zugelassener Verpackungen und deren Kennzeichnung,

  • Verwendung der richtigen Gefahrzettel (z. B. Klasse 2, 3, 9),

  • Einsatz des Lithium Battery Mark für Lithium-Batterien in ausgenommenen Mengen,

  • Mindestanforderungen an Labels, Piktogramme und Schriftgrößen,

  • Anforderungen an Innen- und Außenverpackungen, Polschutz und Sicherung gegen Verrutschen.

Die Mitarbeitenden lernen, wie ein konformes Versandstück aussehen muss, woran sie Probleme erkennen und wie sie im Zweifel reagieren sollten.

4. Dokumentation

Ohne korrekte Dokumentation ist ein Gefahrguttransport nicht zulässig. Die ADR 1.3 Schulung vermittelt u. a.:

  • Rolle und Inhalt des Sicherheitsdatenblatts (SDS),

  • Anforderungen an Beförderungspapiere im Straßenverkehr,

  • Bedeutung von UN38.3-Prüfberichten bei Lithium-Batterien und wie diese Dokumente abgelegt werden,

  • Nutzung von Checklisten, um keine Pflichtangabe zu vergessen,

  • Dokumentationspflichten im Hinblick auf Schulungen, Jahresberichte und interne Anweisungen.

Ziel ist, dass Mitarbeitende erkennen, welche Dokumente für ihre Tätigkeit erforderlich sind und worauf sie bei der Erstellung achten müssen.

5. Praktisches Arbeiten mit Gefahrgut

Theorie allein genügt nicht. Deshalb gehört zur ADR 1.3 Schulung immer ein praktischer Teil, der sich an den realen Abläufen im Unternehmen orientiert:

  • Umgang mit Gefahrgut im Lager: sichere Lagerung, Stapeln, Abstände, Inkompatibilitäten,

  • Annahme von Gefahrgut im Wareneingang: Sichtprüfung, Dokumentenkontrolle, Umgang mit fehlerhaften oder beschädigten Sendungen,

  • Vorbereitung von Sendungen im Versand: Prüf- und Freigabeschritte, Vier-Augen-Prinzip,

  • Verhalten bei Beschädigungen, Leckagen oder ungewöhnlichen Beobachtungen,

  • Notfallmaßnahmen und Meldewege – wer ist zu informieren, wie wird abgesichert, welche Unterlagen werden benötigt?

Hier zeigt sich, ob die Schulung praxisorientiert ist. Mitarbeitende sollen ihre eigene Arbeitssituation wiedererkennen und konkrete Handlungsanweisungen mitnehmen.

Wie oft muss die Schulung durchgeführt werden?

Das ADR verlangt eine Schulung vor Aufnahme der Tätigkeit mit Gefahrgut – also eine Erstschulung, bevor Mitarbeitende eigenständig arbeiten.

Darüber hinaus müssen die Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden. Das ADR nennt keinen festen Intervall, in der Praxis haben sich je nach Risikoprofil folgende Zyklen etabliert:

  • alle 2 Jahre als Standard,

  • bei hoher Relevanz von Gefahrgut oder vielen Änderungen im Unternehmen jährlich.

Wichtig ist nicht nur die Durchführung, sondern auch die Dokumentation:

  • Inhalte der Schulung,

  • Datum und Dauer,

  • Namen der Teilnehmer,

  • Name und Qualifikation der Schulungsleitung,

  • ggf. Tests oder Lernerfolgskontrollen.

Ohne belastbare Nachweise gilt die Schulung im Ernstfall als nicht erfolgt – auch wenn sie tatsächlich stattgefunden hat. Für KMU bedeutet das: Eine saubere Ablage von Schulungsunterlagen ist Teil der Compliance und sollte nicht dem Zufall überlassen werden.

Was passiert ohne ADR 1.3 Schulung?

Wer Schulungspflichten ignoriert oder nur „pro forma“ erfüllt, geht erhebliche Risiken ein. Mögliche Konsequenzen sind:

  • Bußgelder bei Kontrollen durch Behörden oder Polizei,

  • Transportstopps, wenn Spediteure oder Paketdienste Unregelmäßigkeiten feststellen,

  • Annahmeverweigerungen von Sendungen, insbesondere bei Lithium-Batterien und anderen sensiblen Gefahrgütern,

  • Schäden im Lager oder beim Transport, weil Mitarbeitende Gefahren nicht erkennen oder falsch reagieren,

  • Haftungsansprüche von Kunden oder Dienstleistern bei Schäden, Lieferverzug oder Produktionsausfällen,

  • im Extremfall persönliche Haftung von Geschäftsführern oder verantwortlichen Personen, wenn mangelnde Unterweisung als Organisationsverschulden bewertet wird.

Demgegenüber stehen Aufwand und Kosten für eine professionelle ADR 1.3 Schulung in einem sehr günstigen Verhältnis. Gerade für KMU ist sie eine der einfachsten und wirksamsten Maßnahmen, um Risiko zu reduzieren und Abläufe zu stabilisieren.

Vorteile einer professionellen Schulung für KMU

  1. Rechtssicherheit
    Sie erfüllen nachweisbar die Schulungspflichten aus ADR und Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Bei Prüfungen oder Audits können Sie klar belegen, dass Mitarbeitende unterwiesen wurden.
  2. Weniger Fehler im Tagesgeschäft
    Richtige Einstufung, saubere Kennzeichnung, vollständige Dokumente – geschulte Mitarbeitende machen weniger Fehler. Das reduziert Rückfragen, Rücksendungen und unnötige Kosten.
  3. Entlastung für Verantwortliche
    Wenn Mitarbeitende wissen, was sie tun müssen, sind Fach- und Führungskräfte weniger mit Detailfragen beschäftigt. Sie können sich auf die Prozesssteuerung konzentrieren, statt ständig „Feuerwehr“ zu spielen.
  4. Höhere Sicherheit im Lager und Versand
    Geschulte Mitarbeitende erkennen beschädigte Packstücke, falsche Kennzeichnungen oder Inkonsistenzen in Dokumenten frühzeitig und können angemessen reagieren. Das erhöht die Sicherheit für Personen, Umwelt und Sachwerte.
  5. Praxis statt Theorie
    Gute Schulungen orientieren sich an Ihren realen Prozessen, Produkten und Beispielen. Mitarbeitende sehen, wie sich die Vorschriften konkret auf ihren Arbeitsplatz auswirken – und nicht nur abstrakte Paragrafen.

Warum baltic consulting der passende Schulungspartner ist

baltic consulting hat sich auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Gefahrgutabwicklung spezialisiert. Unsere ADR 1.3 Schulungen sind:

  • praxisorientiert – mit Beispielen aus Lager, Versand und Wareneingang,

  • auf KMU zugeschnitten – ohne unnötige Theorie, dafür mit klaren Handlungsanweisungen,

  • inklusive Lithium-Batterie-Fokus, wenn Sie mit Akkus und Batterien arbeiten,

  • flexibel durchführbar – online, in Ihren Räumen oder kombiniert,

  • mit Teilnahmezertifikaten für jeden Mitarbeitenden,

  • kombinierbar mit einer Prozessanalyse der Gefahrgutabwicklung,

  • verknüpft mit der Rolle des externen Gefahrgutbeauftragten, wenn Sie diese Funktion auslagern möchten.

Checklisten und Vorlagen für Ihre ADR 1.3 Schulung

Gut strukturierte Unterlagen erleichtern sowohl die Schulung als auch den Alltag danach. Im Downloadbereich von baltic consulting finden Sie u. a.:

  • Checklisten für den Versand von Gefahrgut,

  • Muster für Teilnahmebescheinigungen,

  • Vorlagen für Arbeitsanweisungen im Lager,

  • Übersichten zu Gefahrzetteln, UN-Nummern und Lithium-Batterien.

Diese Unterlagen können Sie direkt in Ihre internen Prozesse integrieren und bei Bedarf gemeinsam mit uns anpassen.

Fazit

Die ADR 1.3 Schulung ist keine Formalität, die „für die Akte“ erledigt wird, sondern ein zentrales Element Ihrer Gefahrgut-Compliance. Sie stellt sicher, dass Mitarbeitende ihre Aufgaben verstehen, Risiken früh erkennen und im Ernstfall richtig handeln.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine professionelle, gut dokumentierte Schulung zugleich ein wirksamer Schutzschild gegen Bußgelder, Haftungsrisiken und Betriebsstörungen.

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter praxisnah schulen und gleichzeitig Ihre Gefahrgutprozesse auf ein stabiles Fundament stellen möchten:

Nach oben scrollen